Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst – und gehen zum Lachen trotzdem nicht in den Keller.
Kanzleileben-
Sein oder Nichtsein?
Auch wenn wir unseren Hamlet nicht auswendig können: Wir beschäftigen uns tagtäglich mit existenziellen Fragen. Dies tun wir gerne, mit größter Sorgfalt und Leidenschaft.
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Steuer-News
29.12.2023
Die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG beim Stiefelternteil als „Kind des Ehegatten“ erlischt weder durch die Scheidung des Stiefelternteils vom leiblichen Elternteil noch dadurch, dass das Kind zwischenzeitlich den Haushalt des Stiefelternteils verlassen hat. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 13 K 254/23).
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