Wachsen, erhalten,
gestalten
Spezialgebiete –
Vermögen ist planbar
Geld allein macht nicht glücklich. Das lernen wir schon als Kind. Doch Geld zu verschenken, macht auch nicht froh – nicht als Mensch, nicht als Firma, nicht als Stiftung oder als Verein. Schließlich tragen wir auch Verantwortung für diejenigen, die von uns abhängig sind.
Deshalb kümmern wir von acarius uns nicht nur um die steuerlichen Belange unserer Mandanten. Als Beratungs- und Steuerkanzlei sind wir Partner für die individuelle Fragestellungen – auch und gerade in Feldern, in denen guter Rat rar ist und Erfahrung mit Rundum-Blick wichtiger ist denn je.
Steuer-News
06.06.2023
Anwendung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Mit dem Gesetz zur Änderung des GrEStG vom 12. Mai 2021 wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a des GrEStG sowie der Neueinfügung eines Absatzes 2b in § 1 GrEStG der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung in § 6a GrEStG um diesen neuen Erwerbsvorgang mit Wirkung zum 1. Juli 2021 erweitert, so der gleich lautende Erlass des FinMin Baden-Württemberg (Az. FM3 S-4518-1 / 8).
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