Wachsen, erhalten,
gestalten
Spezialgebiete –
Vermögen ist planbar
Geld allein macht nicht glücklich. Das lernen wir schon als Kind. Doch Geld zu verschenken, macht auch nicht froh – nicht als Mensch, nicht als Firma, nicht als Stiftung oder als Verein. Schließlich tragen wir auch Verantwortung für diejenigen, die von uns abhängig sind.
Deshalb kümmern wir von acarius uns nicht nur um die steuerlichen Belange unserer Mandanten. Als Beratungs- und Steuerkanzlei sind wir Partner für die individuelle Fragestellungen – auch und gerade in Feldern, in denen guter Rat rar ist und Erfahrung mit Rundum-Blick wichtiger ist denn je.
Steuer-News
29.12.2023
Die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 EStG beim Stiefelternteil als „Kind des Ehegatten“ erlischt weder durch die Scheidung des Stiefelternteils vom leiblichen Elternteil noch dadurch, dass das Kind zwischenzeitlich den Haushalt des Stiefelternteils verlassen hat. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 13 K 254/23).
mehr dazuMit uns geht die Rechnung fachlich und menschlich auf
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